Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat – so steht es im Grundgesetz. Der Staat ist verpflichtet, jeden Bürger vor sozialer Unsicherheit zu schützen. Zur Erreichung dieses Zieles gibt es viele soziale Dienste und Einrichtungen. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Sozialleistungen. Das sind verschiedene Arten von Versicherungen, Renten, Kindergled und Sozialhilfen.
Die Sozialversicherung existiert in Deutschland seit 1883 und umfaßt: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse sind alle Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verpflichtet. Alle anderen können zur privaten Krankenversicherung gehen. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Durchschnittlich sind es 12,5% des Bruttoeinkommens.
Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehörigen. Es gibt auch andere Leistungen: das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub für jedes Kind (max. 3 Jahre), während dessen die Eltern nicht gekündigt werden dürfen.
Außerdem erhält jede Familie das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.
Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld – 1 Jahr) und bis zu 58% alle weiteren Jahre (die Arbeitslosenhilfe). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen – sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen im Durchschnitt 17,5% und werden auch je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Viele Unternehmen garantieren ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Betriebsrente.
Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a. Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn oder sein Gehalt vom Arbeitgeber. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld, etwa 80% des Lohnes. Die Mutterschaftshilfe umfaßt die bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach u. a.
Die Sozialhilfe umfaßt das Wohngeld (ein Zuschuß zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw
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